Das gesetzliche, bilaterale Grenzgängermodell
Sympany Euroline mit Formular S072/S1 (E106)
- Günstige Prämie für Erwachsene
- Beitrag 2025 = ab 156,10 CHF (19-25 Jahre)
- Behandlung in der Schweiz und in Deutschland
- Beitrag nicht einkommensabhängig
+41 61 511 5001
Mit dem Versicherungsmodell euroline unseres Partners Sympany profitieren Sie als Grenzgänger von der Wahlfreiheit beim Behandlungsort.
Sie entscheiden selbst, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland über das Formular S072/S1 (E106) behandeln lassen.
Zudem ist Sympany euroline für Familien besonders günstig und lässt Ihnen den Weg in die deutsche gesetzliche Krankenkasse offen.
Unser Partner:
In Deutschland: +49 7621 159 49-66
In der Schweiz: +41 61 511 5001
Als erfahrene Versicherungsagentur mit ausgewiesener Expertise für Grenzgänger wissen wir genau, wo der Schuh bei Ihnen drückt und welche Fragen Ihnen z. B. beim Thema Familienversicherung auf den Nägeln brennen.
Mit Sympany als starken Partner an unserer Seite, haben wir bereits hunderte zufriedene Grenzgänger versichert. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Krankenversicherung, helfen Ihnen bei allen Formalitäten und haben zudem wertvolle Tipps für Sie als Grenzgänger parat.
Wir begleiten Sie und Ihre Familie während des gesamten Ablaufs und wir stehen auch danach mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Vertrauen Sie uns, denn wir leben Grenzgänger, Tag für Tag.
Seit über 20 Jahren beraten wir Grenzgänger in der Schweiz und sind mittlerweile mit 6 Beratungsstellen für Sie vor Ort.
Versicherungsschutz in der Schweiz und in Deutschland.
Bei Sympany in 2025 bereits für 216,70 CHF im Monat (ab 26 Jahre).
Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse inklusive.
Das EU-EFTA Modell ist einfach zu handhaben. Sie erhalten gesetzliche Leistungen in der Schweiz und durch das Formular S072/S1 (E106) auch in Deutschland.
Sympany: Sie erhalten von Sympany einen Versicherungsschein, eine Chip-Karte, sowie ein Formular S072/S1 (E106).
S072/S1 (E106): Das Formular S072/S1 (E106) geht an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV) Ihrer Wahl.
GKV Deutschland: Die GKV tritt als “Aushilfskasse” für Behandlungen in Deutschland ein. Erstattet werden Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip.
Sympany: Den Beitrag entrichten Sie ausschließlich an die Sympany
GKV Deutschland: Beiträge an die deutsche Kasse werden nicht erbracht
Sympany: Bei Behandlungen in der Schweiz gilt eine fixe Jahresfranchise i. H. v. 300 CHF zzgl. 10 % pro Rechnung (maximal 700 CHF). Zuzahlungen für Spital etc.
GKV Deutschland: Bei Behandlungen in Deutschland gelten die für Deutschland kassentypischen Zuzahlungen wie z. B. für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus etc.
Sie können als Grenzgänger selbst entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen. Die versicherten Leistungen sind nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz geregelt.
Sie erhalten in der Schweiz Leistungen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).
In Deutschland erhalten Sie Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), die gesetzliche Krankenversicherung Deutschland.
Sympany: Sie erhalten Leistungen nach den Bestimmungen des Schweizer KVG.
GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfkasse ambulante (Sach)leistungen nach dem SGB V.
Sympany: Sie erhalten Leistungen nach den Bestimmungen des Schweizer KVG
GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfskasse stationäre (Sach)leistungen nach dem SGB V
Sympany: Das Schweizer KVG kennt keine mit Deutschland vergleichbaren zahnärztlichen Leistungen und ist somit nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.
GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfskasse zahnärztliche (Sach)leistungen nach dem SGB V
Nein. Sympany euroline ist der EU-EFTA-Tarif und zählt dadurch zur Schweizer Pflichtversicherung in die der Grenzgänger eintreten muss. Deshalb ist eine Befreiung davon nicht notwendig. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist mit entsprechendem Versicherungsschutz aus dem Wohnland (Deutschland) möglich. Hierzu zählt die direkte Mitgliedschaft der deutschen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und der privaten Krankenversicherung Deutschland (PKV). Hierfür ist ein Nachweis über einen gleichwertigen Krankenversicherungs- bzw. Pflegeversicherungsschutz, der mindestens den Leistungen der Grundversicherung des KVG entspricht und sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gilt, erforderlich.
Sie als Grenzgänger können selbst entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen. Die versicherten Leistungen sind nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz geregelt. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt gilt für die EU und die EFTA-Staaten das Personenfreizügigkeitsabkommen. Es gilt das jeweilige Landesrecht bezüglich Sozialversicherungsansprüchen und Kostenbeteiligungen. Außerhalb EU-EFTA sind Kosten für Akuterkrankungen bis zum maximal doppelten Satz gemäß KVG gedeckt.
Mit Aufgabe der Erwerbstätigkeit in der Schweiz unterstehen Sie nicht mehr der Schweizer Pflichtversicherung, es sei denn, Sie beziehen ausschließlich eine Rente aus der Schweiz. Ihre Krankenversicherung in der Schweiz muss zu dem Zeitpunkt an dem Ihre Erwerbstätigkeit endet, gekündigt werden.
Nein. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den zu entrichtenden Beiträgen. Diese müssen Sie komplett selbst tragen.
Ein klares Nein. Als Versicherungsagentur mit ausgewiesener Expertise für Grenzgänger und Aufenthalter und Partner von Sympany helfen wir Ihnen nicht nur beim Beantragen der Krankenversicherung, sondern auch bei der Ab- oder Ummeldung Ihrer aktuellen Versicherung. Gleiches gilt für eine eventuelle Befreiung von der Versicherungspflicht oder von sonstigen Behördengängen. Wir wissen, was zu tun ist und was nicht. Ihr persönlicher Ansprechpartner hilft bei allen Formalitäten und hat viele wertvolle Tipps für Sie als Grenzgänger parat. Vertrauen Sie uns, denn wir leben Grenzgänger, Tag für Tag.
Ja. Mit dem „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ (Bürgerentlastungsgesetz) haben sich seit 2010 die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer für Vorsorgeaufwendungen verbessert. So können die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich berücksichtigt werden, die ein entsprechendes Leistungsniveau absichern. Maßgeblich dafür ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können Euroline von der Steuer absetzen. Die Beiträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast. Sprechen Sie uns an, wir berechnen Ihnen gerne Ihren Steuervorteil.
Als erfahrene Versicherungsagentur bieten wir Ihnen zusätzlich auch umfangreiche private Zusatzleistungen an. [mehr erfahren]
Erhalten Sie Privatleistungen ohne das gesetzliche Modell zu verlassen.
Mit über zwanzig Jahren Erfahrung und sechs Beratungsstellen entlang der Schweizer Grenze, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Beratungsstelle Hochrhein
Hauingerstrasse 18
D-79689 Maulburg
Telefon: +49 7622 688 72-25
hochrhein@ggvss.de
Beratungsstelle Dreiländereck
Körnerstrasse 14
D-79539 Lörrach
Telefon: +49 7621 159 49-66
dreilaendereck@ggvss.de
Beratungsstelle Breisgau
Auerstraße. 2
D-79108 Freiburg i. Br.
Telefon: +49 761 870 70-200
breisgau@ggvss.de
Beratungsstelle Rheintal
Franz-Haas-Str. 12
D-79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: +49 7741 695 99-94
rheintal@ggvss.de
Beratungsstelle Bodensee
Lohnerhofstr. 2
D-78467 Konstanz
Telefon: +49 7531 350 49-60
bodensee@ggvss.de
Beratungsstelle Schweiz
Am Kägenrain 1-3
CH-4153 Reinach BL
Telefon: +41 61 511 5001
schweiz@ggvss.de
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